Erfolgt die Abrechnung der Schülerbeförderung nicht direkt zwischen der VGS und dem Landkreis – beispielsweise weil der maßgebliche Stichtag zum 30. April verpasst wurde –, kann mit einem entsprechenden Berechtigungsnachweis eine vergünstigte Monatskarte im Schüler- und Ausbildungstarif erworben werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine solche Monatskarte beispielsweise für die Strecke Riestedt – Sangerhausen 49,50 Euro. Ob dieser Preis einheitlich für alle Strecken gilt, ist uns derzeit nicht bekannt. Die konkreten Kosten sollten daher im Einzelfall erfragt werden.
Der Berechtigungsnachweis ist dabei nicht ausschließlich für Schülerinnen und Schüler relevant. Auch Auszubildende können damit den ermäßigten Schüler- und Ausbildungstarif nutzen.
Für Schülerinnen und Schüler eines beruflichen Gymnasiums besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schülerbeförderung über den Landkreis abzurechnen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Der Berechtigungsnachweis ist jeweils für ein Jahr gültig und muss anschließend erneut beantragt werden.
Antrag und Berechtigungsnachweis